"Veränderung ist möglich"
Virginia Satir (1916-1988)
Psychotherapeutin & Familientherapeutin
Wie V. Satir gehen wir davon aus, dass jedes lebendige System - jede Familie, jeder Mensch - die Fähigkeit in sich birgt, sich selbst hin in ein Gleichgewicht zu organisieren und in diesem Bestreben in der Lage ist, auch Einflüsse von außen hierfür zu nutzen.
Durch die Annahme, dass jeder Mensch über Ressourcen verfügt, steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Zentrum unserer Art zu helfen.
Als Basis der sozialpädagogischen Arbeit von dasTEAM dient das Konstruktivistisch-Systemische Denken unter Einbeziehung verschiedener u.a. pädagogischer, kommunikations- und entwicklungspsychologischer Ansätze sowie psychotherapeutischer Methoden.
Wir respektieren unsere Klienten als selbständig denkende, fühlende und handelnde Individuen. Daraus resultiert ein wertschätzender Umgang. Nur so kann ein tragfähiges Vertrauensverhältnis zwischen Klienten und unseren betreuenden Fachkräften entstehen, das unabdingbar für einen von außen begleiteten familiären Veränderungsprozess ist. Unsere Arbeitsschritte sind nach Möglichkeit immer transparent und offen und halten die Balance zwischen Nähe und Distanz.
Wir leisten dabei Hilfe zur Selbsthilfe, was bedeutet dass die Familien/die Klienten in die Lage versetzt werden, auftretende Konflikte, schwierige Lebenssituationen und Krisen angemessen selbst zu lösen oder sich selbst Unterstützung zur Lösung im sozialen Umfeld oder in öffentlichen Institutionen und Ämtern zu holen.
Wir verhelfen den Familien und Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen zu einem eigenständigen Leben in der Gesellschaft und unterstützen die Familien auf dem Weg in ein besseres Miteinander. Die Familie wird sich der eigenen Ressourcen bewusst und kann diese nutzen.

So bekommen Sie Hilfe
Laut §1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Nach §27 SGB VIII haben junge Menschen und ihre Personensorgeberechtigten einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie diese Unterstützung brauchen.
Wenn Sie also der Meinung sind, Hilfe zu benötigen, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fachkraft des Jugendamtes Ihres Sozialrathauses. Dort erläutern Sie Ihr Problem und stellen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung.
Das Jugendamt prüft Ihren Bedarf und ob die ambulante Hilfe zur Erziehung die sinnvolle Unterstützung für Sie ist und entscheidet dann ggf. Art (welche Hilfeform) und Umfang (wie viele Stunden je Woche) der erforderlichen Hilfe.
Von welchem Freien Träger Sie Hilfe in Anspruch nehmen, dürfen Sie mitentscheiden. (Wunsch- & Wahlrecht §5 SGB VIII)
Die Ziele an deren Erreichung mit der Hilfe gearbeitet werden soll, werden gemeinsam mit Ihnen, dem Jugendamt und dem Freien Träger in regelmäßigen Hilfeplangesprächen (ca. alle 6 Monate) besprochen und festgelegt. Die Dauer der gesamten Hilfe richtet sich nach Ihrem Bedarf und wird auch zwischen Ihnen, dem Jugendamt und dem Freien Träger abgestimmt; das Jugendamt entscheidet.
